· Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von radtke:photographie. Sie sind auf den Webseiten von
www.radtke-photographie.de zu finden.
Auflage:
· Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage.
Bildnachweis und Belegexemplar:
· Der Bildquellennachweis- Urhebervermerk nach §13 UrhG entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – wird an jedem Bild verlangt. Ein
Belegexemplar ist unaufgefordert an die Adresse von radtke:photographie zu senden.
Bildvorlagen:
· Bildvorlagen (Dias) werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig
· Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer muss mit den Bildlieferanten ausdrücklich vereinbart
werden.
Honorare, Kosten:
· Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind
erneut zu honorieren.
· Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch
· Die Honorarangaben sind in Euro, Brutto inkl. Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild, ausgewiesen.
· Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden extra berechnet.
• Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, wenn nicht anders angegeben.
· Mehrwertsteuer wird laut Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG bei Honorarabrechnungen nicht ausgewiesen.
Zuschläge / Nachlässe:
• für die Mitglieder der Gutsgemeinschaft Panker gelten besondere Bestimmungen
• Zuschläge / Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszwecks. Die Gesamtsumme ergibt
ein neues Grundhonorar. Erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte werden auf das neue Grundhonorar bezogen.
• Werbliche Nutzung plus 100% Zuschlag, so weit nicht anders angegeben.
• Außergewöhnliche und / oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreise nach Vereinbarung.
Erweiterte Nutzungsrechte / zusätzliche Nutzungsrechte:
• Nutzungsdauerverlängerungen sind erweiterte Nutzungsrechte.
• Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: minus 50%
Nachlass auf das niedrigere Honorar.
Sonstiges:
• Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB von radtke:photographie enthalten ist
(OLG FfM Az 11U 49 / 96 (I/i)
• Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Zuschlag.
• Abbildungsgrößen, die sich nicht nach DIN berechnen, beziehen sich auf den Satzspiegel.
• Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig.
Eine genaue Auflistung der Bildhonorare, gegliedert nach Medienformaten finden Sie in der PDF zum Download.